Unsere Leistungen

Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen mit einem Angebot zahlreicher Serviceleistungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Alle wichtigen Service-leistungen aus einer Hand.

Unternehmensfreundlicher Datenschutz: Systematisch – praxisnah – wirtschaftlich

Datenschutz-Beauftragter

Als externer Datenschutzbeauftragter stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Bereich Datenschutz jederzeit zur Verfügung und unterstützen unsere Kunden bei der sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten und deren rechtmäßiger Nutzung. Neben Beratung und Schulung im Bereich Datenschutz erhalten Sie ein ausgeklügeltes Datenschutzmanagement-System, das auf langjähriger Erfahrung basiert.

Datenschutz-Fachkraft

In vielen Unternehmen sind die Beschäftigten mehr als ausreichend ausgelastet.
Wenn dann zusätzlich auch noch konkrete Datenschutz-Belange anfallen (Dokumentationen, Beschwerden-Bearbeitung, Datenkopien-Auslieferungen, interne Audits, …), dann stellt man fest, dass hierfür ausreichende Kapazität vorhanden ist.
Es steht fest, dass sich Datenschutz nicht „von allein“ erledigt. Es bedarf mindestens einer Person, die sich gezielt kümmert und die den Überblick behält.
Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.

Datenschutz Schulungen & Fachberatung

Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung, Entwicklung und Überwachung aller Datenschutzmaßnahmen. Sie erhalten Schulungen und professionelle Beratung für Ihre Mitarbeiter oder Ihren internen Datenschutzbeauftragten.

Compliance nach DSGVO

Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung :
 
Nachweispflicht (Es reicht nicht mehr aus, dass man den Datenschutz einfach nur einhält. Vielmehr muss man dies gemäß Artikel 5 (2) jederzeit nachweisen können.
  Systematische Sicherheit (Die technisch-organisatorischen Maßnahmen bedürfen gemäß Artikel 32 (1d) einer „regelmäßigen Überprüfung, Bewertung
und Evaluierung“.
Strategien entwickeln (Sie müssen gemäß Erwägungsgrund 78 „interne Strategien festlegen“, um die Einhaltung der Verordnung nachweisen zu können.
Risiken beherrschen (Nicht zuletzt die Datenschutz-Folgenabschätzung des
Artikel 35 setzt einen bewussten Umgang mit Risiken voraus.

Datenschutz für kleine Unternehmen, die keinen Datenschutz-Beauftragten benennen müssen

Die EU Datenschutz-Grundverordnung (GVO) hat im Mai 2018 einen europaweit unumkehrbaren Stein ins Rollen gebracht. Am Datenschutz kommt kein Unternehmen und keine öffentliche Stelle herum.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zahlreiche datenschutzrelevante Urteile gesprochen und dabei stets den Datenschutz gestärkt. Es bleibt kein Zweifel: Europa treibt den Datenschutz voran.
Das Internet gerät dabei immer mehr in den Fokus. Jedes Unternehmen hat eine Website und nutzt vermehrt Cloud-Dienste. Hier ist Datenschutz ein allgegenwärtiges Thema.

Doch wie wird man dem Datenschutz gerecht?

Bedingt durch die BDSG-Novelle im November 2019 ist klar: Es besteht keine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten, wenn das Unternehmen weniger als 20 Personen beschäftigt (die ständig personenbezogener Daten verarbeiten).

Hunderttausende Unternehmen sind also auf sich selbst gestellt. Wie sollen sie den Datenschutz in den Griff bekommen?

Der Datenschutz ist ein typisches „Compliance“-Thema: Es gibt gesetzliche Auflagen, die systematisch und beweisbar eingehalten werden müssen.

Dies zeigt sich nicht zuletzt auch anhand der Anstrengungen zum „Standard-Datenschutzmodell“ der deutschen Aufsichtsbehörden. Der Nachweis von Compliance wird unumgänglich.
Auf Basis des Datenschutz-Praxishandbuchs PrivazyPlan® wird ein „Mini-DatenschutzManagementsystem“ geliefert. Mit minimalen Mitteln wird ein Maximum an Datenschutz-Compliance möglich gemacht.

Durch GVO-IM-GRIFF® wird dies konkret geleistet. Wir liefern

  • den Datenschutz-Praxisleitfaden PrivazyPlan® als Expressversion
  • eine Verzeichnisstruktur zur Dokumentation der Einhaltung der Pflichten
  • ein beispielhaftes Verarbeitungsverzeichnis (mitsamt Transparenztexten und Stammblättern)
  • geballtes Knowhow in Form von Beispieldokumenten:
    • Ausführlicher „Nachweis der Einhaltung der Grundsätze“
    • Beispielhafte Newsletter, Aushänge, Mitarbeiter-Sensibilisierungen
    • dutzende Checklisten und Formulare
  • eine ca. 50-seitige Anleitung zur Bearbeitung der Pflichten für die Datenschutz-Fachkraft.

Mit einem verständlichen und praxisgerechten Konzept liefern wir etwas Einzigartiges.

Unsere Kunden müssen die Möglichkeit haben, den Text der DS-GVO komfortabel lesen zu können. Das von Brüssel gelieferte PDF-Dokument mit 88 Seiten und ohne Inhaltsverzeichnis hilft nicht weiter. Daher haben wir in einer recht aufwändigen Aktion die Website www.privacy-regulation.eu geschaffen, die den Verordnungstext bestmöglich präsentiert.
Nun können wir in allen Texten und E-Mails bequem auf die jeweiligen Artikel und Erwägungsgründe verweisen. Unsere Kunden können dann mit einem Klick in den Text eintauchen. Unsere Kunden werden immer internationaler; daher stellen wir den Verordnungstext auch in Englisch (und allen anderen EU-Sprachen) zur Verfügung.
Fordern Sie noch heute unter info@privazyplan.eu die umfangreiche Leseprobe des PrivazyPlan® an!

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.